Patente zum Geld verdienen

Schutzrechte von Ideen

Geld verdienen alleine durch „Ideen haben“

Ich möchte Ihnen hier etwas von Schutzrechte von Ideen berichten und davon, welche bislang weitgehend unbekannten und somit ungenutzten Chancen damit für wirklich jeden einhergehen können.

mit Schutzrechte, geld verdienen
Image by Erfinder A-Z

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Werfen wir also einen Blick auf ein Themengebiet, welches uns allen zwar permanent in Form aller möglichen Produkte die wir tagtäglich verwenden begegnet, von welchem aber dennoch kaum ein „Normalsterblicher“ wirklich tiefergehende Kenntnisse hat.

Wir sprechen vom Thema „Schutzrechte von Ihren Ideen“.

Dazu sind den meisten Menschen nur einige bekannte Kernbegriffe wie „Patent“, „Patentamt“, „Marke“ und vielleicht noch „Geschmacksmuster“ und „Gebrauchsmuster“ bekannt.

So ziemlich jeder hat eine Vorstellung davon, was eine „Erfindung“ ist und dass man zu einem Patentanwalt gehen muss um eine solche beim Patentamt zu schützen.

Es fallen einem sofort berühmte Beispiel wie die Glühbirne, das Telefon oder der Fernseher ein und eine wesentliche Assoziation bei dem Ganzen ist, dass man etwas mehr oder minder Kompliziertes vor Augen hat.

Fast jeder weiss auch noch, dass man mit einem Patent oder Gebrauchsmuster sozusagen ein Monopol auf die Erfindung hat. Das man einen solchen beim Amt eingetragenen Schutz verkaufen kann und dass man aber auch Lizenzen dafür vergeben kann, so dass ein Unternehmen die Erfindung herstellt und verkauft und der Erfinder einen Anteil des Umsatzes erhält.

Dass man sich als Erfinder somit in die wirtschaftlich ausgesprochen komfortable Lage bringen kann, mit einer einmaligen Anstrengung ein dauerhaftes passives Einkommen generiert zu haben, ist also allgemein bekannt.

Aber da man selbst ja kein Erfinder ist, hat man sich als Normalsterblicher mit dem Ganzen in der Regel noch nicht wirklich näher beschäftigt und weiss daher auch nichts Näheres über die Thematik.

Man glaubt, niemals selbst eine echte Erfindung machen zu können. Das sei Sache von Tüftlern und Professoren, von Menschen die genial sind oder zumindest ihre Zeit weitgehend in der Werkstatt verbringen. Zudem denkt man, dass der Schutz beim Patentamt teuer und somit riskant ist, alleine schon weil man einen Patentanwalt einschalten muss.

Als etwas, das auch für einen selbst interessant sein könnte, nimmt man das Thema Schutzrechte für Ideen also im allgemeinen gar nicht wahr. Als geschäftliche/finanzielle Chance hat man es schlicht nicht auf dem Schirm.

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So ging es auch uns bis zum Jahr 2016. „Uns“, das ist ein Paar mittleren Alters, in dessen Leben Anfang 2016 eine kleine Idee im Bereich „Küchenhelfer“ trat.

Bis dato war das oben beschriebene Halbwissen auch unser Informationsstand und wir haben zuvor noch nie daran gedacht, mit einem simplen Einfall, zur Lösung eines kleinen allgemeinen Komfortproblems, zum Erfinder zu werden. Schon gar nicht, in die oben beschriebene Lage zu kommen, mit einer einmaligen Arbeitsanstrengung eine dauerhafte Einkommensquelle zu erschließen.

Aber nun war sie halt da, diese kleine aber feine, im Kern völlig simple Idee, die ein Komfortproblem in der Küche, mit dem sich jeder schon mal rumgeärgert hat, so elegant löst.

Ideen dieser Art haben viele Menschen ab und zu mal.

Zum Beispiel: wenn Sie sich gerade mit irgendeinem kleinen alltäglichen Problem im Haushalt, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten oder wo auch immer herumschlagen.

„Da müsste es doch DIESES ODER JENES geben mit dem man das löst“ oder „wenn man an dem Produkt welches ich gerade verwende DIESES ODER JENES ändern würde, wäre es bequemer oder vielseitiger einsetzbar“ oder etwas in dieser Richtung.

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Solcherlei Gedanken hatten wir auch zuvor in unserem Leben schon oftmals und den meisten
Menschen mit denen wir sprachen geht es genauso. Jedoch haben wir das bislang nie (gedanklich) weiterverfolgt – so wie die Menschen mit denen wir sprachen.

In diesem einen Fall Anfang 2016 war es bei uns aber anders. Diese Idee „fesselte“ uns irgendwie und um das Ende der Geschichte hier bereits ein Stück weit vorwegzunehmen:

Wir erkannten schließlich, dass unsere vorherige Praxis, solcherlei Gedanken nicht ernst zu nehmen und vom Thema Schutzrechte von Ideen eigentlich keine Ahnung zu haben, ein großer Fehler war.

Ein Fehler den die meisten Menschen begehen und der sogar dann noch ein Fehler ist, wenn man bislang noch keine Ideen der eben beschriebenen Art hatte und somit glaubt, in dieser Angelegenheit „nichts verpasst“ zu haben. Denn – noch ein kleiner Spoiler – es genügt bereits das Erkennen eines bislang noch ungelösten oder nur unzureichend gelösten kleinen Komfort-Problems im Alltag, um daraus eine beim Patentamt schutzfähige Erfindung zu machen!

Lassen Sie mich etwas konkreter werden:

Es geht hier also um dingliche Ideen, also um irgendeine Apparatur, man sagt im Schutzrechtwesen auch „Vorrichtung“ dazu, die man anfassen kann und die irgendeine Funktion hat. Solche funktionalen dinglichen Ideen (kein Design, keine Marken, keine immateriellen Regeln/Verfahren/Pläne) kann man beim Patentamt als Gebrauchsmuster oder als Patent schützen um damit eine Art Monopol darauf zu erhalten.

Mit Patenten lassen sich zudem auch „(Herstellungs-)Verfahren“ und einige weitere
„Sonderfälle“ schützen, aber darum soll es hier ebensowenig gehen wie um Design- oder Markenschutz. Wir betrachten hier ausschließlich dingliche(!) Vorrichtungen. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf einfache Dinge, die jeder sich ausdenken kann.

Denn, was der Laie wie oben beschrieben in der Regel schon nicht weiss: Sogar ein einzelnes Bauteil mit einer spezifischen Formgebung kann bereits beim Patentamt schutzfähig sein!

”Kompliziertheit” ist keine Voraussetzung für den Erhalt von Schutzrechte von Ideen. Es gelten andere Bedingungen, die aber dem Nichtfachmann nicht näher bekannt sind, außer vielleicht, dass eine Erfindung natürlich neu sein muss.

Der erste wichtige Punkt den es festzuhalten gilt ist also der, dass selbst simpelste Vorrichtungen eine Erfindung sein können!

Man muss weder genial, noch besonders kreativ oder begabt sein, um einen solchen Einfall zu haben, zumal, wenn damit nur eines der vielen kleinen „Jammern auf höchstem Niveau“ Probleme gelöst wird, wie sie in unserer Wohlstandsgesellschaft massenhaft auftreten und für deren Lösung es durchaus einen großen Markt gibt. Selbst wenn es sich nur um ein irgendwie interessantes „Gimmik“ handelt, das niemand wirklich braucht, kann damit ein großer Markterfolg erzielt werden.

Der Fidget Spinner dürfte ein gutes Beispiel für Schutzrechte von Ideen sein.

In den neuerdings aufkommenden TV – Formaten rund um Erfindungen, wie zum Beispiel bei „Das Ding des Jahres“ auf PRO7, konnte man neben durchaus komplexeren Geschichten auch einige wirklich simple Erfindungen bestaunen:

Vom Kleidungsoberteil für Mütter von Säuglingen, mit einem Reißverschluss an der richtigen Stelle zum diskreten Stillen in der Öffentlichkeit, bis zu einer Kuchenform aus Silikon, die man „auffalten“ kann um den gebackenen Kuchen problemlos daraus zu lösen.

Oder ein simpler kleiner Plastiknippel, der an die „Zunge“ des Haustürschlosses etwas verlängert und damit verhindert, dass man die Tür von außen ohne den Schlüssel eingesteckt und halb gedreht zu haben zuziehen kann – und sich somit aussperrt. Solche Einfälle kann jeder spontan haben oder sie sich zielgerichtet im Alltag ausdenken.

Wer genauer weiss und versteht wie „Schutzrechte für Ideen“ funktionieren und welches die Bedingungen sind die daran geknüpft werden, der sieht seine Alltagswelt mit anderen Augen und erkennt überall Möglichkeiten für geeignete Ideenansätze.

Diese ergeben sich zumeist aus erkannten (kleinen) (Komfort-)Problemen im eigenen Alltag.

Aber zunächst nochmal kurz zurück zu unserer eigenen Geschichte:

Idee im Kopf, Patentrecht
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Mit unserem Ideenansatz im Kopf machten wir uns Anfang 2016 im Internet auf die Suche nach Informationen. Informationen, ob es das was uns da vorschwebte wirklich noch nicht gibt und ob es schutzfähig ist und wie man es schützen kann. Wir wollten das wissen, damit wir die „Idee selbst“ vermarkten können, ohne ein Unternehmen zu gründen um das Ausgedachte selbst herzustellen und zu verkaufen.

Wir wollten das „Herstellungs- und Vertriebs- Rad“ nicht neu erfinden, sondern das Erdachte geeigneten Unternehmen vorstellen in deren Sortiment die Erfindung gut passt und sie vom Marktpotential überzeugen. Dazu benötigten wir aber einen Schutz beim Amt, also ein Patent oder Gebrauchsmuster, damit die kontaktierten Unternehmen das Ganze nicht „an uns vorbei“ betreiben können, nachdem wir sie darauf aufmerksam gemacht haben.

Schnell konnten wir Folgendes herausfinden:

Sowohl Gebrauchsmuster als auch Patente können von jedem angemeldet werden. Die Hinzuziehung eine Patentanwaltes – der selten unter 1.500 Euro verlangt, meist und je nach Idee/ Erfindung noch viel mehr – ist also nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Anmeldeformulare zum Schutzrechte von Ideen beim Patentamt sind sehr einfach aufgebaut, daran sollte es also nicht scheitern. Aber auf diese Formulare kommt neben den Personalien des Anmelders/Erfinders im Wesentlichen nur der Name und eine 3-zeilige Kurzbeschreibung der Erfindung, das kann also nicht alles sein.

Und tatsächlich: Der eigentliche Kern einer solchen Anmeldung ist die sogenannte Schutzschrift.

Schutzrecht, schutzbrief
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Das ist ein frei zu formulierender Text, in dem die Erfindung ausführlich beschrieben, mit bereits vorhandenen ähnlichen Dingen verglichen und schließlich in einer Art Bauplan vom dinglichen Aufbau her definiert wird.

Und genau diese Schutzschrift

Schutzrechte von Ideen“ – obwohl es letztlich ja nur ein frei formulierter Text von in der Regel zwischen 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang ist – stellt die eigentliche Schwierigkeit dar. Diese so zu verfassen, dass ein wirkungsvoller Amtsschutz gewährt wird, ist dem Laien quasi unmöglich und wird daher in aller Regel einem Patentanwalt überlassen.

Das ganze Thema hat uns damals sehr in seinen Bann gezogen und wir entwickelten den Ehrgeiz, es OHNE Patentanwalt zu schaffen unsere Grundidee zu einer Erfindung zu machen und sie beim Patentamt zu schützen.

Was wir schnell in Erfahrung bringen konnten, war, dass die reinen Amtsgebühren sich auf lediglich 40 Euro belaufen, mit denen man eine dingliche Vorrichtung als Gebrauchsmuster für die ersten 3 Jahre vollumfänglich schützen kann.

Damit sind wir beim zweiten wichtigen Punkt den es festzuhalten gilt: Der Schutz einer Erfindung kostet nicht mehr als 40 Euro, denn höher sind die Amtsgebühren nicht und einen Patentanwalt muss man nicht einschalten!

Der in Teil 1 dieses Artikels erläuterte erste wichtige Punkt den es festzuhalten galt, war ja, dass selbst einfachste Ideen schutzfähig sein können, da „Kompliziertheit“ keine Bedingung für eine Erfindung ist.

Beide Erkenntnisse/Punkte zusammengenommen bedeuten und bedingen, dass wirklich JEDER eine Erfindung machen und sie auch zu geringsten Kosten selbst schützen kann! Wenn er nur
weiss, wie man es machen muss damit es erfolgversprechend ist!

Was bei uns nach der Einholung der ersten einfachen Grundinformationen (s.o.) folgte, waren viele hundert Stunden sehr ernsthafte Recherche im Internet und in Büchern.

Wir investierten dafür nahezu unsere gesamte Freizeit und Teile unseres Schlafs.
Ideenfindung, Gebrausrecht
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Wir lasen sämtliche einschlägigen Gesetze und Amtsregelungen, nahmen Akteneinsicht in unzählige Verfahren vor den Patentgerichten sowie in Patent- Prüfungsverfahren, wir lasen unzählige Patente und Gebrauchsmuster, beschäftigten uns ausgiebig mit den Regelungen und Vorschriften anhand derer die Prüfer beim Amt die Schutzfähigkeit einer eingereichten Idee überprüfen (da wird nicht „gewürfelt“, alles ist klar geregelt). Wir lasen still in (offenen) Foren von Patentanwälten mit.

Wir verschlungen schließlich, als unsere Expertise dies zuließ, zahllose sehr tief in die Materie gehende Fachartikel in Fachpublikationen und unternahmen noch vieles weitere mehr, um GENAU zu begreifen welches die Bedingungen sind, die eine Vorrichtung erfüllen muss, um als Erfindung geschützt werden zu können und wie man eine Anmeldung vorzunehmen hat.

Antrieb war uns initial zunächst, herauszufinden ob wir für unsere Idee tatsächlich einen Schutz erhalten können. Danach wollten wir ursprünglich zu einem Patentanwalt gehen, aber eben nur dann, wenn wir uns sicher waren, dass ein Schutz möglich ist.

Die faszinierende Thematik Schutzrechte

Schutzrechte, Patentrechte
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…die uns alle ja in Form nahezu aller Produkte die wir täglich verwenden permanent umgibt ohne dabei wirklich sichtbar zu werden, außer auf den Bankkonten der Erfinder – und die Aussicht darauf tatsächlich den „Erfinderweg“ gehen zu können, motivierten uns aber schließlich zu den oberen genannten umfangreichen Anstrengungen.

Unsere gewonnenen Erkenntnisse, die in der Summe gar nicht allzu umfangreich, dafür aber hochkomprimiert, vollständig, abgesichert und vor allem laiengerecht aufbereitet sind, haben wir schriftlich festgehalten, um sie auch zukünftig anwenden zu können.

Man weiss ja, dass man alles was man sich nicht aufschreibt oder mit dem man ständig zu tun hat, nach gewisser Zeit wieder von den Details her vergisst, so dass man wieder Zeit aufwenden müsste um sich sicher zu sein „wie das nochmal war“.

Diese Aufzeichnungen haben wir mittlerweile bereits mehrfach wiederverwendet, denn Ideenansätze fliegen uns durch das erlangte Spezialwissen mittlerweile förmlich um die Ohren. Man sieht die „Dinge“ des Alltags (im wahrsten Sinne des Wortes) mit anderen Augen, wenn man erst einmal genau weiss und versteht, wie Schutzrechte funktionieren.

Hätten wir schon früher gewusst…

…wie einfach eine brauchbare Idee aussehen kann, wie man geeignete Ideen überall im Alltag erkennt oder sie zielgerichtet gedanklich erarbeitet und wie günstig und somit risikofrei man sie selbst schützen kann, dann … hätte, hätte Fahrradkette.

Mit dem richtigen Know-How benötigt man zum Schutz einer dinglichen Idee beim Patentamt keine professionelle Hilfe und nichtmal ein Gewerbe und kann für nur 40 Euro Amtsgebühren binnen weniger Wochen einen amtlichen Schutz erhalten, der einem das Monopol auf das Erfundene gewährt und den man Unternehmen, die an Herstellung und Verkauf des Erfundenen Interesse haben könnten, zum Kauf oder zur Lizenzierung anbieten kann.

Alles was man dazu tun muss kann man online und von Zuhause aus erledigen und es entstehen nur einmalige, begrenzte Arbeiten sowie nur geringste Kosten.

Funktioniert es nicht, hat man kaum Geld und nur begrenzte Zeit investiert.
Patent anmeldem beim Patentamt
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Funktioniert es hingegen, hat man sich mit einmaligem Arbeitseinsatz ein tatsächlich 100% passives dauerhaftes Einkommen aufgebaut, in theoretisch sogar unbegrenzter Höhe, denn das „Wirtschaften“ überlässt man ja anderen, bestenfalls einem großen Unternehmen.

Mit wohl keiner anderen Vorgehensweise, die man risikolos, fast ohne Kosten und nebenher anwenden kann, hat man die Chance auf einen derart „großen“ Erfolg.

Normalerweise gilt: Will man ein „the sky is the limit“-Projekt starten, muss man in aller Regel „all in“ gehen und von Anfang an große Risiken und Arbeitsbelastungen tragen. Nicht so, bei der hier beschriebenen Vorgehensweise.

Fassen wir zusammen: Dem Laien ist es normalerweise nicht möglich eine Schutzrecht-Anmeldung (zum Patent oder Ge‐ brauchsmuster) in einer Weise durchzuführen die erfolgversprechend ist und tatsächlich zu einem wirksamen Schutz führt.

Der Laie DARF eine Anmeldung also zwar ohne Patentanwalt beim Amt einreichen, aber er KANN es letztlich nicht. Deshalb beauftragt man normalerweise einen Patentanwalt mit der Anmeldung der Erfindung und den vorausgehenden Recherchen, mit denen geklärt wird ob eine Anmeldung überhaupt Sinn macht und die Idee geeignet ist.

Ein solcher Anwalt mit einem Stundensatz zwischen zumeist 150,- und 500,- Euro macht das ganze Unterfangen aber leider sehr teuer und somit riskant. Mit weniger als 1.500,- Euro kommt man bei einer solchen Anmeldung in der Regel nicht davon, eher noch (weit) mehr, je nach Anwalt und Erfindung.

Die Folge ist, dass kaum einer seine Alltagsideen ernsthaft weiterverfolgt.

So ging es vermutlich bislang auch Ihnen, wodurch all Ihre Ideen/Einfälle stets im Sande verliefen, beziehungsweise wodurch Sie sich Ihrer Ideenansätze – die bereits aus einem erkannten Problem bestehen können – eventuell gar nicht wirklich bewusst waren, da sie deren Potential nicht kannten. …

Das ändert sich jedoch, wenn Sie sich mit der Thematik Schutzrechte von Ideen etwas besser auskennen. Dann erkennen Sie das Potential und die relative Einfachheit einer Schutzrechtanmeldung und werden mit anderen Augen durch die Welt gehen und Dinge in Ihrem Alltag wahrnehmen, die Ihnen zuvor nicht auffielen.

Letztlich müssen Sie um eine Erfindung zu schützen nur ein simples 3-seitiges Formular des Patentamtes ausfüllen, in welchem im Wesentlichen nur Ihre Personalien einzutragen sind.
Idee, erneuerung, Patent, Patentamt
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Diesem Formular müssen Sie eine sogenannte Schutzschrift beilegen, einen von Ihnen zu formulierenden Text von in der Regel zwischen etwa 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang, in welchem Sie die Erfindung genau beschreiben und in einer Art Bauplan definieren.

Die Schutzschrift geeignet zu verfassen und zuvor die Idee in konstruktiver/dinglicher Hinsicht geeignet auszugestalten, ist die eigentliche Herausforderung bei dem Ganzen.

Wird dies in fachgerechter Weise erledigt und die Anmeldung (Formular plus Schutzschrift) zum Patentamt gesendet und 40 Euro überwiesen, ist damit bereits alles getan um den Schutz binnen nur circa 6 bis 8 Wochen zu erhalten!

Nach dem Erhalt der Urkunde können Sie allen anderen Marktteilnehmern die Herstellung und den Verkauf von Produkten gemäß Ihrer Idee/Erfindung verbieten und dies nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.

Für die weiteren Arbeiten nach der Anmeldung müssen Sie aber nicht erst diese 6 bis 8 Wochen bis die Urkunde kommt abwarten, denn bereits unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung beim Amt kann Ihnen niemand mehr die Idee abnehmen.

Sie müssen Ihre Idee also ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geheimgehalten und können damit beginnen, Unternehmen zu kontaktieren die daran interessiert sein könnten Ihnen die Schutzrechte Ihrer Ideen – also letztlich das Erfundene – als Ganzes abzukaufen oder eine Lizenz zur Herstellung zu erhalten, gegen Umsatzbeteiligung an Sie.

Mit dieser einfachen Vorgehensweise kann also jeder nebenher…
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…risikolos, fast kostenlos und mit nur einmaligen Arbeiten in der Größenordnung von 5 bis 30 Stunden ein „Eisen ins Feuer“ bringen, aus dem potentiell etwas Großes werden kann.

Die Schutzrechte von Ideen zu verstehen ist wirklich kein Hexenwerk, wenn man weiß wie!

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Wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Ideen schützen und sie Ihnen Wohlstand und Freiheit bingt

Ewald Marschall

 

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